Dirk Münster Pflanzenhandel GmbH
Gerhard Münster Markenbaumschulen
(Inh. Dirk Münster)

Unsere
Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen

Allgemeines
Mit dem Erscheinen neuer Kataloge, Preislisten und Angebote verlieren die früheren ihre Gültigkeit, Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Angebote
Angebote verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, rein netto, ausschließlich Verpackungskosten ab Baumschule, jedoch einschließlich Ballenleinen, Töpfen oder Container, soweit diese Kosten bereits in die Katalogpreise einkalkuliert sind. Die Angebote sind freibleibend, der Zwischenverkauf bis vor Auftragserteilung bleibt vorbehalten. Jedes Angebot ist als geschlossenes Ganzes zu betrachten. Die Herausnahme einzelner Posten bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Dies gilt besonders für frachtfrei kalkulierte Angebote. Frachtkostenangaben sind stets unverbindlich.

Preise
Preise gelten in EURO (EUR) ab Verkaufsstelle ohne Skonto und Abzüge für die Güteklasse A. Für Pflanzen der Güteklasse B wird ein Nachlass von 20% - bei Rosen 25% - gewährt. Bei Abnahme von Pflanzen einer Art, Güte und Sorte werden berechnet: Einzelstückpreis für 1 – 9 Stück, Zehnstückpreis für 10 – 49 Stück, Hundertstückpreis für 50 – 499 Stück, Tausendstückpreis ab 500 Stück, soweit diese Preise im Katalog auch genannt sind. Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in der Baumschule haben diese Katalogpreise keine Gültigkeit. Mit einem Aufschlag ist zu rechnen.

Auftragsannahme, Lieferpflicht
Alle Aufträge, auch die unserer Vertreter, und mündliche Vereinbarungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Wenn durch Wetterkatastrophen und durch Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Streik, Aussperrung, Energieausfall oder ähnliche Betriebsstörung, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretener Behinderung die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich gemacht worden ist, so entfällt die Lieferpflicht.

Gütebestimmungen, Maße
Maße sind, sofern es sich nicht um den Stammumfang oder Veredlungsunterlagen handelt, nur annähernd angegeben. Kleine Abweichungen nach unten oder oben sind grundsätzlich zulässig. Für alle Lieferungen sind die Güteklassen und Grundmaße der Gütebestimmungen des BdB bindend.

Muster, Ersatz
Pflanzenmuster sollen nur die Durchschnittsbeschaffenheit anzeigen. Es brauchen nicht alle Pflanzen genauso wie die Probe ausfallen. Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichen, gleichwertigen Sorten ist gestattet, ebenfalls Größenersatz der nächstliegenden, niederen bzw. höheren Sortierung, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich verbeten wurde. Der Sortenersatz ist indessen nur erlaubt, wenn sich der Auftrag auf mehrere Sorten erstreckt und die Stückzahl der Sorten über 5 nicht hinausgeht. Bei allen Baumschulpflanzen, ausgenommen Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen können als Ersatz für Gütekasse A Pflanzen der Gütekasse B zu dem hierfür gültigen Preis geliefert werden, falls dies nicht ausdrücklich verbeten ist.

Verpackung, Versand, Kosten
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei Verkauf auf Abruf haben wir das Recht, die Pflanzen bei Herbstbestellung nach dem 15. Nov., bei Frühjahrsverkauf nach dem 15. April ohne weiteres abzuschicken. Für Schäden, die während des Transportes entstanden sind, sind wir nicht haftbar. Auf Wunsch des Käufers kann die jeweilige Lieferung gegen Transportschäden versichert werden. Die Prämie geht zu Lasten des Käufers. Die Verpackung wird bei uns fachgemäß und sorgfältig durchgeführt. Stückgutsendungen werden stets fest verpackt, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden. Bei Wagenladungen wird das Pflanzgut mit geeignetem Packmaterial gut abgedeckt. Die einzelnen Lieferposten werden bei Versand kostenfrei übersichtlich bezeichnet oder getrennt, damit bei sachgemäßem Auspacken und Ausladen Unklarheiten vermieden werden. Die Verpackung wird dem Besteller zu den Selbstkosten für Material und Arbeitslohn berechnet und wird nicht zurückgenommen. Das Rollgeld zur Bahn oder zum Schiff trägt der Besteller. Seine Höhe richtet sich nach den örtlichen Tarifen. Rollgeld und Verpackungskosten können nachgenommen werden. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, hat zunächst der Empfänger die Fracht vorzulegen. Sie wird sofort dem Konto als Abschlag auf die Pflanzenrechnung gutgeschrieben.

Mängelrügen
Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware zu rügen. Die Mängelanzeige muss spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware abgesandt werden. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie zu erkennen sind. Es ist nicht statthaft, von einer Warenart nur einen Teil der Lieferung zur Verfügung zu stellen oder eine Minderung des Kaufpreises hierfür zu verlangen, da jeder einzelne Posten der Rechnung als ein Ganzes zu betrachten ist.

Gewährleistung
Eine Gewähr für das Anwachsen gelieferter Pflanzen kann grundsätzlich nicht übernommen werden. Wird jedoch seitens des Käufers eine Anwachsgarantie verlangt, so kann hierfür ein besonderer Betrag in Anrechnung gestellt werden. Für die Sortenechtheit wird nur bis zum jeweiligen Rechnungsbetrag Gewähr geleistet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, sofern nicht im Einzelfalle besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind oder uns grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Gewähr für Echtheit der Sorten und bei Obstbäumen der geforderten Unterlagen wird bis zum Ablauf des 5. Jahres vom Tage der Lieferung übernommen. Bei Beerenobst, Rosenpflanzen und anderen Gehölzen läuft die Gewähr nur bis zum 2. Jahr vom Tag der Lieferung ab. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Gewähr übernommen. Bei Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen übernimmt der Lieferant für die Echtheit der gelieferten Sorten Gewähr nur bis zum Ablauf eines Jahres vom Tage der Lieferung an.

Zahlung
Aufträge, in denen keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, können gegen Nachnahme ausgeführt werden.
Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Lieferung der Ware nicht überschritten werden. Wird das Zahlungsziel von 30 Tagen überschritten, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Landeszentralbanken zu verlangen. Erfolgt Bezahlung innerhalb 14 Tagen nach Lieferung der Ware, so werden 2% Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag gewährt. Bei Zielüberschreitungen sind auch nachfolgende Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollen Erfüllung der diesem gegen den Käufer zustehenden Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung. Das vorbehaltene Eigentum des Verkäufers geht nicht dadurch verloren, dass der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder endgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, dass die Pflanzen als vom Verkäufer gekommen bestimmbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer erforderlichenfalls Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu geben. Bei trotzdem erfolgter Vermischung der gelieferten Pflanzen mit anderen gleichartigen Pflanzen erwirbt der Verkäufer in Höhe des Wertes der von ihm gelieferten Pflanzen für die Zeit des Bestehens des Eigentumsvorbehalts Miteigentum an den vermischten Pflanzen. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten ist unzulässig. Wenn der Käufer im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die noch im Eigentum des Verkäufers stehenden Pflanzen weiterveräußert, gelten die aus der Weiterveräußerung ihm erwachsenden Forderungen als mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verkäufer abgetretenen bis zur Höhe der dem Erstverkäufer zustehenden Ansprüche.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Appen-Etz, sofern hierfür keine besonderen Absprachen schriftlich vereinbart wurden.

Sonstiges
Sämtliche Preise dieses Katalogs sind ohne Mehrwertsteuer kalkuliert. Die MwSt. wird gesondert berechnet. Sollte eine Änderung des MwSt.-Satzes vor Auslieferung der Bestellung eintreten, so hat jeder Vertragspartner das Recht, die Berücksichtigung der neuen Mehrwertsteuer zu verlangen.
Rosensorten, deren Züchtungsverfahren bzw. die als Sorte selbst unter Sortenschutz stehen oder zum Patent angemeldet sind oder deren Name, unter dem wir sie in den Verkehr bringen, warenzeichenrechtlich geschützt ist, werden von uns mit einem Neuheiten-Schutz-Etikett besonders gekennzeichnet. Bezieher solcher Rosensorten sind verpflichtet, jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Rosenaugen dieser Pflanzen zu unterlassen, eine Weitergabe jener Rosenpflanzen nur in dem Zustand – einschließlich Etikett- und Sortenechtheitskennzeichnung – entgeltlich oder unentgeltlich vorzunehmen, in welchem diese von uns bezogen worden sind. Eine Weitervermehrung oder Ausfuhr solcher Sorten ins Ausland ist nicht zulässig.

Anerkennung
Mit Auftragserteilung gelten die Lieferungsbedingungen als anerkannt. Auch dann, wenn der Kunde uns seine eigenen, von unseren abweichenden, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen mitgeteilt hat. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

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